Die meisten Menschen möchten im Alter ihr selbstständiges Wohnen fortsetzen und glauben, ihre Freiheit aufgeben zu müssen, um in sicherer Umgebung wohnen zu können. Das betreute Wohnen bietet viele Vorteile, um sein Leben in Sicherheit und Selbstbestimmung zu genießen und schließt phasenweise oder dauerhafte Pflege nicht aus. Der Grundgedanke ist, dass jeder in seinen „eigenen vier Wänden“ lebt und den Alltag mehr oder weniger alleine bzw. im Haus- oder Nachbarschaftsverbund organisiert. Ihre Eigenständigkeit bewahren und doch nicht allein sein zu müssen steht im Einklang mit unserem Wohnkonzept.
Die Bewohner bestimmen selbst, was sie möchten, feste Regeln oder gar eine "Heimordnung" gibt es nicht.
Für Senioren, die in einem altersgerechten Wohnkonzept ein höchstes Maß an Selbstbestimmung und Unabhängigkeit leben möchten. Für Alleinstehende, Ehepaare oder befreundete ältere Menschen, die in einem guten Serviceumfeld gemeinsam ihren Lebensabend verbringen möchten und / oder Sicherheit suchen. Die Kombination von altersgerechter, barrierefrei gestalteter Wohnung und individuell wählbarem Dienstleistungsangebot ist eine attraktive Variante für das Wohnen im Alter.
Das Ziel der häuslichen Betreuung ist es, Menschen im fortgeschrittenen Alter und anderweitig Bedürftigen Hilfestellung und Unterstützung zu gewährleisten.
Nartürlich liegt nicht nur die planmäßige Abfertigung bestimmter Aufgaben im Fokus.
Die menschliche Nähe, Spaß und ein abwechslungsreich gestaltetes Programm liegen uns gleichermaßen am Herzen.
Auch für ein nettes Gespräch bei Kaffee und Kuchen nehmen wir uns gerne Zeit.
Unsere Leistungen
Kontakt und Verwaltung
SoPro Soziale Projekte gGmbH
Mühlstraße 23, 06542 Allstedt
Telefonische Erreichbarkeit
Montag - Freitag
08:00 - 16:00 Uhr
Tel.: 034652 67450
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI - Der Entlastungsbeitrag § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pfleggebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Dieser Anspruch gilt seit dem 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad (1-5).
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende.
Gerne sind wir bei der Beantragung der Kostenübernahme behilflich.
Selbstverständlich können sie unsere Leistungen auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen.
Anfallende Kosten hierfür teilen wir ihnen gerne persönlich mit.
Baumpflanzaktion für den Klimaschutz
Wir als gemeinnützige GmbH starten ein neues Projekt und möchten einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Unsere Projektbeschreibung finden Sie hier: Baumpflanzktion für den Klimaschutz
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